Prävention nach § 20 SGB V

Prävention nach § 20 SGB V

Der DVGG e. V. bietet, in Kooperation mit dem Therapie-Centrum Nord, eine Vielzahl von zertifizierten Fort- und Weiterbildungskursen zum Kursleiter in den einzelnen Handlungsfeldern der Prävention nach §§ 20 u. 20a SGB V an. Hierbei handelt es sich um zertifizierte Konzepte, die bei der Zentralen Prüfstelle Prävention (ZPP) hinterlegt sind.

Die Kursteilnehmer dieser Fortbildungskurse sind aufgrund ihrer erlangten Qualifikation ohne die Erstellung und Einreichung von Stundenverlaufsplänen und Teilnehmerunterlagen dazu berechtigt, auf einfachem Wege zertifizierte Präventionskurse für die gesetzlichen Versicherten in Zusammenarbeit mit den Krankenkassen anzubieten.

Aufgrund dieses einfachen Verfahrens erfolgt in der Regel die Zertifizierung des Kursleiters mit dem jeweiligen Kursangebot durch die ZPP nach ca. 14 Tagen.

Die zertifizierten und anerkannten Kursanbieter werden in einer Datenbank der ZPP aufgenommen. Auf diese Datenbank können sowohl die Krankenkassen als auch die Versicherten zugreifen. Somit ist für jeden ersichtlich wann, wo und von wem Präventionskurse angeboten werden.

Die Teilnahme der Versicherten an diesen Präventionsangeboten wird durch die Krankenkasse finanziell ganz oder teilweise unterstützt.

Entsprechend der Anbieterqualifikation nach dem Leitfaden Prävention  sowie nach §§ 20 u. 20a SGB V werden folgende Fort- und Weiterbildungsseminare angeboten.

In den Handlungsfeldern Bewegungsgewohnheiten:

  • Präventive Rückenschule
  • Beckenbodengymnastik
  • Aquafitness
  • Nordic Walking

Für die Bereiche des Muskel-Skelett-Systems und des Herz-Kreislaufsystems.

Im Handlungsfeld Entspannung:

  • Progressive Muskelentspannung

Sowie im Bereich § 20a SGB V:

  • Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF)

 

Leitfaden Prävention                                     §§ 20 und 20a SGB V